Taipei – 19. Dezember 2025. Das taiwanische Verfassungsgericht hat heute ein Urteil verkündet, wonach die Änderung des Verfassungsprozessrechtes, die Ende 2024 vom Parlament verabschiedet wurde, verfassungswidrig sei. Es handelt sich um das erste Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2025, denn seit Ende 2024 war das Verfassungsgericht effektiv blockiert – durch eben jene Änderung des Verfassungsprozessrechts, die nun für verfassungswidrig erklärt wurde.
Am 20. Dezember 2024 hatte die Opposition, die im taiwanischen Parlament eine Mehrheit hat, durch Gesetzesänderung die Schwelle für ein Urteil des Verfassungsgerichts erhöht. Statt der bisherigen zwei Drittel der sich im Amt befindenden Richter sollten mindestens zehn Richter anwesend sein. Zudem sah die Änderung vor, dass ein Urteil über Verfassungswidrigkeit die Zustimmung von mindestens neun Richtern erfordert, statt der bisherigen einfachen Mehrheit.
Im Oktober 2024 hatten sieben der 15 Richter des Verfassungsgerichts das Ende ihrer Amtszeit erreicht. Um ihre Ämter neu zu besetzen, hatte Präsident Lai Ching-te Nachfolger vorgeschlagen, von denen jedoch kein einziger Kandidat die notwendige einfache Mehrheit im Parlament erreichen konnte.
Nach der Gesetzesänderung war es für das nun mit acht Richtern unterbesetzte Verfassungsgericht nicht mehr möglich, Urteile zu fällen. Die Fraktion der Regierungspartei DPP beantragte eine Verfassungsinterpretation der Gesetzesänderung, um zu prüfen, ob diese überhaupt verfassungsmäßig war. Unter den verbleibenden acht Richtern herrschte jedoch Uneinigkeit, ob das Verfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Verfassungsprozessrechtes entscheiden konnte, das es nach der Änderung nicht die notwendige Anzahl an Richter für ein Urteil hatte.
Heute verkündeten fünf der acht Verfassungsrichter ein Urteil, wonach die Änderung des Verfassungsprozessrechts verfassungswidrig war. Sie argumentieren, dass es Fehler im Gesetzgebungsverfahren gab und dass die Änderung gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt. Damit sei die Gesetzesänderung unwirksam.