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Chinesische Ehepartnerin nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz zu acht Jahren Haft verurteilt

20/01/2026 18:00
Redaktion: RTI Deutsch
Zhou Manzhi (周滿芝), die Leiterin der Taiwan New Immigrants’ Association, wurde am Dienstag nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Zhou Manzhi (周滿芝), die Leiterin der Taiwan New Immigrants’ Association, wurde am Dienstag nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Taipei – 20. Januar 2026. Das Taiwanische Oberste Gericht hat Zhou Manzhi (周滿芝), die Leiterin der Taiwan New Immigrants’ Association, am Dienstag nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Zhou, die in China geboren wurde und mit einem taiwanischen Staatsbürger verheiratet ist, wurde beschuldigt, auf Anweisung Chinas gehandelt und die Entwicklung pro-pekingnaher Organisationen in Taiwan finanziert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, Zhou unterhalte seit Langem Verbindungen zu chinesischen patriotischen Gruppen. Als Belege wurden ihre Mitgliedschaft in der Shaanxi Patriotic Volunteer Association, ihre Rolle bei der Gründung der „Chinesischen Patriotischen Partei” (中國愛國黨) im Jahr 2015 sowie die Gründung der Kaohsiung New Immigrants Sisters Care Association im Jahr 2016 angeführt. Zudem habe sie sich 2016 der Abteilung für Vereinigte Frontarbeit der Kommunistischen Partei Chinas angeschlossen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft reiste Zhou 2017 nach China, um sich mit Vertretern der Vereinigten Front zu treffen und finanzielle Unterstützung für den Ausbau pro-chinesischer Organisationen in Taiwan zu erhalten. 2018 sei sie erneut nach China gereist, habe dort eine Erklärung zur Wiedervereinigung mit China unterzeichnet und in Taiwan lebende chinesische Ehepartnerinnen im Namen der genannten Organisation rekrutiert.

Der Oberste Gerichtshof hatte zuvor eine Neuverhandlung angeordnet, da die ursprünglichen Ermittlungen als unvollständig bewertet wurden. Das Hochgericht der Zweigstelle Kaohsiung verkündete am Dienstag um 9.30 Uhr das neue Urteil, hob den früheren Freispruch auf und verhängte die achtjährige Haftstrafe. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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