Taiwans Kabinett hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Strafrechts eingebracht, wonach die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Minderjährigen erst ab dem 20. Lebensjahr der Opfer beginnen soll.
Nach dem Änderungsvorschlag würde der Zeitraum, in dem rechtliche Schritte eingeleitet werden können, je nach Schwere des Verbrechens um fünf bis 30 Jahre ab diesem Datum verlängert.
Zu den Sexualdelikten zählen unter anderem Vergewaltigung, gewaltsame sexuelle Handlungen und unsittliche Übergriffe an Minderjährigen.
Der stellvertretende Justizminister Huang Mou-hsin (黃謀信) erklärte, dass Opfer von Sexualdelikten häufig zögern, Missbrauch anzuzeigen, sei es aufgrund von Traumata, Angst vor Folgen in von Machtungleichgewicht geprägten Beziehungen oder aus mangelndem Bewusstsein über ihre gesetzlichen Rechte.
Nach geltendem Recht wird die Verjährungsfrist ab dem Tatzeitpunkt berechnet, eine Regelung, die den Zeitraum, in dem Opfer rechtliche Schritte einleiten können, effektiv begrenzt, so Huang heute bei der wöchentlichen Pressekonferenz des Kabinetts.
Der Vorschlag orientiert sich an den Rechtslagen in der Schweiz, Deutschland und Österreich, die ein festes Alter bestimmen, ab dem die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Minderjährigen zu laufen beginnt, so das Justizministerium.
In einem separaten Vorschlag genehmigte das Kabinett zudem Änderungen, die den Einsatz von computergenerierten Inhalten zur Rufschädigung Dritter betreffen.
Nach dem Entwurf sollen Personen, die computergenerierte Bilder, Audioaufnahmen oder elektromagnetische Aufzeichnungen nutzen, um andere öffentlich zu beleidigen, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug sowie einer optionalen Geldstrafe von bis zu 200.000 Taiwan-Dollar (rund 5.300 Euro) bestraft werden.
Bei Verleumdungsfällen mit solchen Inhalten könnten die Täter mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug sowie einer optionalen Geldstrafe von 300.000 Taiwan-Dollar rechnen.
Beide Vorschläge werden nun dem Parlament zur Prüfung vorgelegt.