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Taiwanische Umweltverbände fordern vollständige Umsetzung der Solarpflicht bis Anfang Dezember

06/08/2026 20:33
Redaktion: RTI Deutsch
Taiwanische Umweltverbände protestieren am Mittwoch vor dem Kabinettsgebäude gegen die Einschränkung der Solarpflicht. (Foto: CNA)
Taiwanische Umweltverbände protestieren am Mittwoch vor dem Kabinettsgebäude gegen die Einschränkung der Solarpflicht. (Foto: CNA)

In Taiwan ist am 1. August eine Solarpflicht in Kraft getreten, allerdings wurden Wohngebäude sowie Läden und Arztpraxen kurz vor Inkrafttreten von der Regelung ausgenommen. 

Mit dem Inkrafttreten der “Gebäudesolarstromverordnung” (建築物設置太陽光電發電設備標準) müssen auf Neubauten und Anbauten mit einer Fläche von 1000 Quadratmetern Solaranlagen installiert werden. Außerdem betroffen: Renovierungen von Gebäuden mit einer Dachfläche über 1000 Quadratmetern. 

Die Solarpflicht gilt für Gebäudetypen A, B, C, D, F und G1 und 2 der taiwanischen Bauordnung, also etwa Gewerbegebäude, Lagerhallen, Sporthallen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und Bürogebäude. 

Ausgenommen sind religiöse Gebäude und Bestattungsgebäude (Typ E), Gebäude für Gefahrgüter (Typ I) sowie Gebäude, die für die Installation von Solaranlagen als ungeeignet eingestuft wurden bzw über unzureichende Lichtverhältnisse verfügen. 

Ursprünglich sollte die Solarpflicht auch auf Wohngebäude (Typ H) sowie Läden und Arztpraxen (Typ G-3) angewendet werden. Am 3. August allerdings veröffentlichten das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam eine Änderung der Verordnung, wonach die Anwendung der Solarpflicht auf Wohngebäude sowie Läden und Arztpraxen erst dann effektiv werden soll, wenn dies so von den relevanten Behörden bestimmt wird. Begründet wurde diese Änderung damit, dass die Eigentumsverhältnisse bei diesen Gebäudetypen komplex seien. 

Taiwanische Umweltverbände werfen der Regierung vor, die Energiewende damit zu untergraben. Auf einer Kundgebung vor dem Kabinettsgebäude am Mittwoch (5. August) riefen sie die Regierung dazu auf, Wohnhäuser sowie Läden und Arztpraxen wieder in den Anwendungsbereich der Solarpflicht aufzunehmen und die Solarpflicht vor Anfang Dezember dieses Jahres vollumfänglich umzusetzen. Sie argumentieren, dass die Diskussionen über die Gebäudesolarstromverordnung fast vier Jahre lang angedauert habe, nur um zum Schluss von der Regierung überstürzt und großflächig in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt zu werden.

Die Umweltverbände forderten darüber hinaus, das Kabinett solle den Zeitplan der Entscheidungsfindung, Sitzungsprotokolle, Stellungnahmen der Ministerien sowie die Folgenabschätzung veröffentlichen. So wolle man verhindern, dass Politik hinter verschlossenen Türen beziehungsweise unter dem Einfluss von Minderheitsinteressen gestaltet wird.

Zudem forderten sie eine Bereitstellung von Informationen über den Anteil der unterschiedlichen Gebäudetypen am Solarpotential sowie die Schaffung einer Plattform zur verbesserten Kommunikation zwischen Zentralregierung und Lokalregierungen zur Klärung von Themen wie Eigentumsverhältnisse, Wartung und konkurrierende Gesetzgebung. 

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