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Taiwans Vertreter in Deutschland widerspricht Pekings Taiwan-Anspruch

12/08/2026 19:44
Redaktion: RTI Deutsch
(Screenshot des Artikels auf table.media)
(Screenshot des Artikels auf table.media)

RTI hat am 11. August berichtet, dass Taiwans Vertreter in Deutschland, Klement Gu (谷瑞生), einen Gastbeitrag im deutschen Fachmedium Table.Briefings veröffentlicht hat. Der Text erschien am 9. August im China.Table/Table.Standpunkt unter dem Titel "Taiwan: Warum Pekings Anspruch völkerrechtlich nicht überzeugt". Gu widerspricht darin der chinesischen Darstellung, Taiwan gehöre zur Volksrepublik China. 

Gu erinnert daran, dass die Republik China (Taiwans offizielle Bezeichnung) 1945 zu den Gründungsmitgliedern der Vereinten Nationen gehörte und gemäß Artikel 23 der UN-Charta eines der fünf ursprünglichen ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates war. Nach dem Sieg der Kommunistischen Partei Chinas im Bürgerkrieg zog sich die Regierung der Republik China 1949 nach Taiwan zurück, während auf dem Festland die Volksrepublik China gegründet wurde. Peking berufe sich häufig auf die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung von 1971, um seine Behauptung zu untermauern, Taiwan sei Teil der Volksrepublik China. Tatsächlich regelte die Resolution jedoch lediglich Chinas Vertretung in den Vereinten Nationen und übertrug den Sitz Chinas an die Volksrepublik China. Taiwan wurde in der Resolution weder erwähnt, noch ermächtigte sie die Volksrepublik China, Taiwan im UN-System zu vertreten.

Die chinesische Regierung hat die Resolution 2758 fälschlicherweise so interpretiert, als ob Taiwan Teil der Volksrepublik China sei, und diese Interpretation mit ihrem "Ein-China-Prinzip" verknüpft, so führt Gu weiter aus. Die Europäische Union verfolge jedoch eine unabhängige und eigenständige "Ein-China-Politik", und weder die EU noch ihre Mitgliedstaaten erkennen Taiwan als Teil der Volksrepublik China an. Taiwan sei heute eine gefestigte Demokratie, ein wichtiger Technologie- und Innovationsstandort und erfülle nach völkerrechtlichen Maßstäben zentrale Kriterien eines Staates: eine dauerhafte Bevölkerung, ein klar bestimmtes Gebiet, eine handlungsfähige Regierung und die Fähigkeit zu Beziehungen mit anderen Staaten. Außerdem sei Taiwan wirtschaftlich und strategisch wichtig. Rund die Hälfte des weltweiten Containerverkehrs und etwa 40 % des EU-Außenhandels verlaufen durch die Taiwanstraße. Frieden und Stabilität dort lägen deshalb im Interesse der internationalen Gemeinschaft.

Gu betont weiter, Taiwans Ausschluss aus den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen schade der internationalen Zusammenarbeit, etwa im Gesundheitsbereich. Taiwanische Bürger sowie Journalisten würden zudem seit Jahren von UN-Einrichtungen und Veranstaltungen ausgeschlossen. Aus seiner Sicht wäre Taiwans sinnvolle Beteiligung an der Arbeit der Vereinten Nationen kein politisches Zugeständnis, sondern entspräche den Grundsätzen der UN-Charta zu Universalität und internationaler Zusammenarbeit. Das gelte besonders bei globalen Fragen wie Pandemien, sicheren Lieferketten und Technologiesicherheit.


Hier geht es zum Artikel (Paywall): https://table.media/china/standpunkt/taiwan-warum-pekings-anspruch-voelkerrechtlich-nicht-ueberzeugt  

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