Die taiwanische Solarpflicht ist am 1. August in Kraft getreten, allerdings nicht so wie eigentlich geplant. In regelrecht letzter Minute wurde öffentlich, dass Wohngebäude nun doch von der Regelung ausgenommen werden sollen, ebenso wie Läden.
Zunächst wurde das am Freitag, den 31. Juli durch Medienberichte bekannt. Die tatsächliche Änderung der Rechtsverordnung veröffentlichte das Innenministerium dann erst am Montag. Damit wurde ein Paragraph 9 zur Rechtsverordnung hinzugefügt, wonach die Anwendung der Solarpflicht auf Wohngebäude (Gebäudetyp H) und Läden (Gebäudetyp G3) erst dann effektiv werden soll, wenn dies so von den relevanten Behörden bestimmt wird.
Damit gilt die Solarpflicht für Gebäudetypen A, B, C, D, F und G1 und 2 der taiwanischen Bauordnung, also etwa Gewerbegebäude, Lagerhallen, Sporthallen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und Bürogebäude. Konkret bedeutet das: Ab sofort müssen bei diesen Gebäudetypen auf Neubauten und Anbauten mit einer Fläche von 1000 Quadratmetern Solaranlagen installiert werden. Außerdem betroffen: Renovierungen von Gebäuden mit einer Dachfläche über 1000 Quadratmetern. Wann die Solarpflicht dann auf Wohngebäude und Läden angewendet werden soll, steht noch nicht fest.
Überraschend ist es schon, dass der Anwendungsbereich der Solarpflicht so kurz vor dem Inkrafttreten doch noch geändert wurde. Schließlich wurde die Rechtsgrundlage der Solarpflicht bereits 2023 verabschiedet, und die Rechtsverordnung, die die Einzelheiten der Umsetzung regelt, im Februar 2026 vom Kabinett genehmigt. Medienberichten zufolge konnten Bauunternehmen das Innenministerium in der Woche vor dem Inkrafttreten jedoch überzeugen, die Solarpflicht für Wohngebäude erstmal auszusetzen.
Das Innenministerium begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass die Eigentumsverhältnisse und die Verwaltung gemeinsam genutzter Bereiche bei Wohngebäuden und Läden kompliziert sei. Wie Umwelt-NGOs diesen und weitere Kritikpunkte bewerten, erfahrt ihr in der Sendung.