Kürzlich besuchte Prof. Dr. Frank Decker vom Institut für Politische Wissenschaft der Universität Bonn die Soochow Universität in Taipeh, um an einer Roundtable-Diskussion mit taiwanischen Akademikern teilzunehmen und einen öffentlichen Vortrag zu halten.
Während der Roundtable-Diskussion beleuchtete Prof. Dr. Decker die Rolle der Verfassungsgerichte aus der politikwissenschaftlichen Perspektive.
In dem öffentlichen Vortrag vor Studenten und Dozenten der Soochow Universität zeigte er, dass die institutionelle Eindämmung populistischer Bewegungen nur begrenzt wirksam ist, und hob die Bedeutung einer widerstandsfähigen politischen Kultur und Zivilgesellschaft für die Stabilität demokratischer Systeme hervor.
Assoc. Prof. Hsu, Yu-Fang (許友芳, Institut für Deutsche Sprache und Kultur der Soochow Universität), die Prof. Dr. Frank Deckers Besuch zusammen mit dem Institut für Deutsche Sprache und Kultur der Soochow Universität organisierte, sagte zu dem Besuch: „Angesichts der engen rechtswissenschaftlichen Tradition zwischen Taiwan und Deutschland und der aktuellen politischen Blockade des taiwanischen Verfassungsgerichts durch das Parlament war dieser interdisziplinäre Austausch besonders wertvoll, um die Funktion der Verfassungsgerichte im politischen Entscheidungsprozess besser einzuordnen."
Die folgende Erklärung zur Roundtable-Diskussion wurde von Assoc. Prof. Hsu, Yu-Fang (許友芳, Institut für Deutsche Sprache und Kultur der Soochow Universität) verfasst.
Bei der an der Soochow University veranstalteten Roundtable-Diskussion „The Constitutional Court in Politics: Boundaries, Roles, and Challenges in Germany and Taiwan“ am 28. Oktober 2025 hielt Prof. Dr. Frank Decker vom Institut für Politische Wissenschaft der Universität Bonn einen Vortrag mit dem Titel „The German Federal Constitutional Court: From an Anchor of Democratic Stability to a Threatened Institution?", in dem er die Entwicklung und die aktuellen Herausforderungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts darstellte.
Prof. Decker betonte, dass das Bundesverfassungsgericht seit seiner Gründung im Jahr 1949 eine zentrale Rolle beim Aufbau der demokratischen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland gespielt habe. Durch richterliche Zurückhaltung und die hohe Qualität seiner juristischen Begründungen habe das Gericht sowohl institutionelles Vertrauen als auch öffentliches Ansehen gewonnen. Sein Erfolg beruhe nicht allein auf seinen weitreichenden Kompetenzen, sondern vor allem auf der fachlichen Integrität und politischen Unabhängigkeit seiner Richter:innen. Decker erläuterte weiter drei institutionelle Säulen, die die Unabhängigkeit des Gerichts sichern. In jüngerer Zeit sehe sich das Gericht – wie viele andere europäische Verfassungsgerichte – jedoch mit den Herausforderungen des Populismus konfrontiert. Der Aufstieg der Alternative für Deutschland (AfD) habe die Legitimität des Gerichts und seine Ernennungsverfahren erneut in den Mittelpunkt der politischen Debatte gerückt. Um potenzieller politischer Einflussnahme vorzubeugen, habe der Bundestag 2024 eine Verfassungsänderung beschlossen, durch die zentrale Bestimmungen über Amtszeit und Zusammensetzung des Gerichts in den Rang des Grundgesetzes erhoben wurden.
An der Diskussion nahmen mehrere taiwanische Wissenschaftler:innen teil, darunter Prof. Hu, Po-Yen (胡博硯, School of Law, Soochow University), Assoc. Prof. Chen, Fang-Yu (陳方隅, Department of Political Science, Soochow University), Prof. Chen, Hong-Ming (陳宏銘, Center for General Education & Department of Financial and Economic Law, Chung Yuan Christian University), Asst. Res. Prof. Chen, Yang-Sheng 陳陽升 (Institutum Iurisprudentiae, Academia Sinica), Assoc. Prof. Hsu, Yu-Fang 許友芳 (Department of German Language and Culture, Soochow University), Assoc. Prof. Liao, Kui-Hsiang 廖揆祥(Department of German Language and Culture, Soochow University) und Prof. Su, Tzu-Chiao 蘇子喬 (Department of Political Science, Soochow University).
Die taiwanischen Teilnehmer:innen richteten den Blick auf die strukturellen Unterschiede und Parallelen zwischen beiden Ländern. Ein Diskussionsbeitrag hob hervor, dass das taiwanische Verfassungsgericht institutionell eine schwächere Legitimation aufweise, da es nur teilweise verfassungsrechtlich verankert ist. Ein weiterer Beitrag wies darauf hin, dass das Gericht in seiner Rechtsprechung – etwa in Fällen wie der gleichgeschlechtlichen Ehe, der Entkriminalisierung des Ehebruchs oder der Untersuchungskompetenz des Parlaments – einen tendenziell aktiveren Ansatz verfolge. Weitere Diskussionspunkte betrafen die Frage, wie sich in einem semipräsidentiellen System Ernennungsblockaden vermeiden lassen und auf welche Weise das deutsche Gericht im historischen Verlauf seine Autorität institutionell gefestigt hat. Zudem wurde betont, dass das Verfassungsgericht zwischen dem Prinzip der Chancengleichheit der Parteien und dem Grundsatz der wehrhaften Demokratie eine verfassungsrechtlich tragfähige Balance finden müsse – also zwischen der Gleichbehandlung aller legitimen Parteien und dem Schutz der Verfassung vor verfassungsfeindlichen Kräften. Insgesamt waren sich die Teilnehmer:innen darin einig, dass die politische Dimension der Verfassungsgerichtsbarkeit eine systemimmanente Aufgabe verfassungsstaatlicher Institutionen darstellt, die aus ihrem Mandat zur Entscheidung politisch relevanter Konflikte und zur Sicherung des institutionellen Machtgleichgewichts hervorgeht.
Da das taiwanische Verfassungsgericht in vielerlei Hinsicht das deutsche Bundesverfassungsgericht als institutionelles und normatives Vorbild betrachtet, trägt eine solche Diskussion wesentlich dazu bei, die aktuellen institutionellen Herausforderungen in Taiwan klarer zu verstehen und mögliche Reformansätze deutlicher zu erkennen.